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Kommissionsvertrag (inkl. AGB)Kommissionär: [Name deines Geschäfts]
Adresse: [Straße, PLZ/Ort]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Telefon: [Telefonnummer]
Kommittent:
Name: ____________________
Straße: ____________________
PLZ/Ort: ___________________
E-Mail: ____________________
Telefon: ___________________
Grundsätzliches:[Dein Geschäftsname] ermöglicht Privatpersonen, Waren als Kommissionsware zu verkaufen. Dieser Vertrag und die dazugehörige Artikelliste sind die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Für Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigung (z. B. während der Anprobe) der Ware kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Warenannahme:
Die Annahme der Waren erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Alle Waren werden in einer Artikelliste erfasst und mit einem Verkaufspreis versehen. Sollte seitens des Kommittenten keine Preisvorstellung angegeben werden, entscheidet der Kommissionär selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Wir können nur funktionsfähige, unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Markenwaren in Kommission nehmen. Fast Fashion oder Discounterware wird nicht angenommen. Wenn die Kleidungsstücke zusätzlich gebügelt werden, freuen wir uns besonders, denn dann lassen sie sich noch besser verkaufen. Der Kommittent bestätigt mit diesem Vertrag, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist. Die Ware geht nicht in das Eigentum des Kommissionärs über, der Kommissionär ist lediglich berechtigt, die ihm überlassene Ware zu verkaufen.
Vergütung:Der Kommittent erhält einen Anteil von [xx]% vom Brutto-Verkaufspreis. Eine Bearbeitungsgebühr von [Betrag] wird bei der Auszahlung abgezogen. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall preislich zu reduzieren. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler, Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren. Vom erzielten Verkaufserlös ist die gesetzliche Mehrwertsteuer durch den Kommissionär abzuführen. Die Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt nach Vertragsablauf, die Auszahlung während der Vertragslaufzeit auf Kulanzbasis. Alle Auszahlungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungsfrist.
Kommissionsfrist:Die Ware wird für [x] Monate in Kommission genommen. Nicht verkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Frist abgeholt werden. Die nicht in diesem Zeitraum abgeholte Ware geht automatisch in das Eigentum des Kommissionärs über und wird gespendet oder entsorgt.
Datenschutz:
Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert
und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine
Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Mit Ihrer Unterschrift wird der Kommissionsvertrag mit seinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.
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Datum und Ort
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Unterschrift Kommissionär
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Unterschrift Kommittent