Zusammenfassung
Bevor wir ins Detail gehen, haben wir die wichtigsten Punkte und Antworten zusammengefasst. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns besonders wichtig, daher kann Circle-Hand im monatlichen Plan jederzeit gekündigt werden und im jährlichen Plan jährlich. Alle Daten gehören dir und werden nicht an Dritte weitergegeben, und können im Excel-Format (CLV / XLS) exportiert werden.
Nun nun zu den Details:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Circle Hand UG, Groninger Straße 4 13347 Berlin (auch als “wir” oder “Circle-Hand” bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu.
Präambel
Sofern Sie einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen haben oder Ihre Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen haben (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Lizenzvertrag“ genannt), erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Lizenzvertrag, in Ihrer Bestellung oder der Bestell-/Auftragsbestätigung folgende Leistungen & Rechte.
§ 1 Vertragsgegenstand
Circle-Hand bietet eine Software zur Verwaltung von Bekleidungsartikeln und zugehörige Dienstleistungen an (nachfolgend als „Leistungen“ bezeichnet). Die Leistungen aus diesem Vertrag können die unten genannten Bestandteile enthalten. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website abrufbar oder aus dem Vertrag ersichtlich ist. Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Ihnen erbringen, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag, Ihrer Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
a) Software- / SaaS Leistungen
Bei unserer Software handelt es sich um eine SaaS (Software as a Service) Lösung (nachfolgend auch „Software“, „Softwareleistungen“ oder „SaaS Leistungen“).
Eine Übersicht über unser gesamtes Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.circle-hand.com abrufbar ist.
Unsere Softwareleistungen stellen wir Ihnen im Rahmen eines „Subscriptionmodells“ zur Verfügung, ohne Mindestlaufzeit und mit der Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Sollten spezielle Gebührenmodelle zum Einsatz kommen, werden diese im Vertrag detailliert aufgeführt.
b) Dienstleistungen
Neben den SaaS Leistungen bieten wir optionale Dienstleistungen (u.a. auch Projektleistungen), wie unter anderem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Software an. Wenn Sie bspw. eine individuelle Betreuung beim Einsatz unserer Software wünschen, ist dies über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unser Aufwand anhand der dafür angefallenen Personentage oder nach Stunden abgerechnet.
§ 2 Vergütung für unsere Leistungen
Unsere Leistungen erwerben Sie zu den Konditionen des gewählten Preismodells oder nach den Konditionen des für Sie individuell erstellten Angebots.
Unsere Dienstleistungen rechnen wir nach Aufwand ab.
Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Ihnen, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen.
Unsere Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, mit Zugang bei Ihnen fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen.
Wir haben das Recht, unsere Preise zu erhöhen, falls sich die Preise unserer Dienstleister erhöhen, falls dies zum Ausgleich inflationärer Preisänderungen notwendig ist, falls sich der Verbraucherpreisindex entsprechend erhöht oder für den Fall, dass wir unser Geschäftsmodell anders bepreisen möchten. Preiserhöhungen werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig vorab mitgeteilt, sodass Sie ihnen zustimmen oder sie ablehnen können. Sollten Sie mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sein, werden wir versuchen, in gemeinsamen Abstimmungen eine Lösung zu finden. Sollte hierbei keine Lösung gefunden werden, steht jeder Partei ab Scheitern der Verhandlungen das Recht zur Kündigung dieses Vertrags mit einer Frist von 1 Monat zu.
§ 3 Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag über unsere Leistungen wird grundsätzlich für eine Laufzeit von einem Monat ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“).
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Sofern nichts Anderweitiges in einem speziellen Angebot, im Vertrag oder im Bestellprozess festgelegt wurde, gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat zum Ende der Grundlaufzeit. Die Kündigung kann in Textform (per Email an mail [ @ ] circle-hand.com) vorgenommen werden. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
Ein Upgrade des gewählten Preismodells oder eine Erweiterung der gebuchten Leistungen findet nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen statt und bedarf Ihrer ausdrücklichen Bestätigung.
Nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, wird der Zugang zu unseren Leistungen für Sie gesperrt. Bis zum Datum der Kündigung haben Sie die Möglichkeit, die mit unseren Leistungen verarbeiteten Daten zu exportieren. Nach diesem Zeitpunkt wird Ihr Zugang und alle damit verbundenen Daten gelöscht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien bestehen.
§ 4 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
Wir bieten Ihnen eine technische Grundlage durch unsere Software. Jegliche Verantwortung für Handlungen oder Inhalte, die Sie über unsere Software ausführen oder verarbeiten, liegt bei Ihnen. Dies bezieht sich auch auf Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Kunden oder Partnern treffen.
Bei Nutzung unserer Software gelten allgemeine mietrechtliche Bestimmungen. Wartungsarbeiten wie Updates sind Bestandteil unserer Leistung, wobei weiterführende Unterstützung bei Vereinbarung angeboten wird. Nur bei zwingender Notwendigkeit aus technischen Gründen können Änderungen zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
Sie dürfen unsere Leistungen nicht kommerziell an Dritte weitergeben. Die Erbringung unserer Leistungen kann auch durch Dritte oder Subunternehmen erfolgen. Bei wesentlichen Änderungen, die Ihre Vertragsbeziehung negativ beeinflussen könnten, suchen wir Ihr Einverständnis. Bei höherer Gewalt, wie Pandemien oder Naturkatastrophen, kann die Erbringung unserer Leistungen vorübergehend eingestellt werden.
Sie sind für die Handlungen Ihrer Nutzer verantwortlich. Durch Links in unserer Software könnten Sie auf externe Seiten weitergeleitet werden, für die wir keine Verantwortung übernehmen.
Es ist Ihnen untersagt, unsere Software missbräuchlich zu nutzen, beispielsweise durch das Durchführen von Lasttests, das Verletzen von Rechten Dritter oder das Verwenden schadhafter Daten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen behalten wir uns vor, Ihren Zugang zu unserer Software zu beschränken oder zu kündigen.
Sollten wiederholt Beschwerden über Sie vorliegen oder Sie sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten, behalten wir uns vor, Ihre Nutzung unserer Plattform einzuschränken oder den Vertrag zu kündigen. Sie werden jedoch rechtzeitig informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.
§ 5 Allgemeine Haftung
Circle Hand übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg oder die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Software erzielt werden. Jegliche Nutzung der Software erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Circle Hand haftet nicht für Fehler, die durch unsachgemäße Anwendung des Nutzers entstehen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.
Bei Vorsatz haftet Circle Hand in vollem Umfang.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Circle Hand auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
Wenn der Nutzer ein Unternehmer ist, gilt: Jegliche Ansprüche gegen Circle Hand verjähren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer Kenntnis von Schaden und Verursacher erlangt hat, spätestens jedoch 3 Jahre nach Erhalt der Software. Circle Hand schließt die Haftung für indirekte Schäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, die aus Ansprüchen Dritter gegen den Nutzer resultieren, vollständig aus.
Sie haben für das Handeln Ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus haben Sie uns im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch Ihre Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.
§ 6 Gewährleistung für unsere Leistungen
Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Ihrer unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Ihre Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.
a) Sachmängel
Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Ihren Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
b) Rechtsmängel
Unsere Leistungen werden Ihnen frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangen.
Auf unser Verlangen haben Sie uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Sie von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
c) Allgemein
Mängelansprüche entfallen, wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben oder wenn die Leistungen von Ihnen zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
§ 7 Ihr Nutzungsrecht an unseren Leistungen
a) Softwarenutzung & Allgemeines
Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software sind Sie nicht berechtigt. Ihre Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.
b) Open Source Software
An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Ihnen solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Sie übertragen werden können. Ihnen ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
§ 8 Übertragung auf Dritte
Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Sie in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Ihrer vorherigen Zustimmung. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.
§ 9 Geheimhaltung
Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.
Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei Ihnen.
Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn Sie einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprechen und wir Sie vorab auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprechen Sie der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten, werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen von uns für Sie bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Sie vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.